Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

begemann [edv I service]
Sibbentrup 3
32694 Dörentrup
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Information über unsere Leistungen aus dem Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf unserer Website www.begemann-edv.de.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website www.begemann-edv.de können Sie sich über unsere Leistungen und unser Unternehmen informieren. Wir stellen Informationen zu unseren Leistungen und einen Service-Bereich, in dem Dokumente heruntergeladen werden können, zur Verfügung. Über ein Kontaktformular können Sie uns eine Nachricht zukommen lassen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

PDF-Dokumente sind nicht immer barrierefrei.
Verlinkungen innerhalb der Website sind nicht immer für Screenreader optimiert; die Linktexte sind nicht immer sprechend.
Einige Icons, z.B. Pfeile auf Buttons, werden vom Screenreader nicht oder unpassend vorgelesen.
Ist ein tastaturfokussiertes Element mehrzeilig, überschneidet der Fokus-Rahmen manchmal die Schrift.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir sind darum bemüht, die Bedienbarkeit mit der Tastatur und dem Screenreader stetig weiter zu verbessern. Eine genaue zeitliche Angabe können wir momentan nicht machen.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 10.10.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 10.10.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
begemann [edv I service]
Sibbentrup 3
32694 Dörentrup

E-Mail: info@begemann-edv.de

Telefon: 05263 4039860

Link zur Website: https://begemann-edv.de/

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.

Sie haben Interesse an unserem Service?

Vereinbaren Sie gerne einen Termin, wir freuen uns auf Sie!

begemann [edv I service]
Sibbentrup 3
32694 Dörentrup

Telefon: 05263 40398-60
Telefax: 05263 40398-89
info@begemann-edv.de

Zweigstelle begemann [edv I service]
Triftstraße 37
32683 Barntrup

Telefon: 05263 40398-60
Telefax: 05263 40398-89
info@begemann-edv.de

Unsere Dienstleistungen im Bereich Lohnbuchhaltung umfassen ausschliesslich die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Ziffer 4 STBerG.